Ihr Experte für Verlassenschaften und Wohnungsauflösung aus Wien
Was im Nachbarland Deutschland die Erbschaft ist, das sind hier in Österreich die Verlassenschaften. Das Erb- und Verlassenschaftsrecht wurde zu Beginn des Jahres 2017 im ABGB, dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch grundlegend reformiert. Während sich die Hinterbliebenen des Verstorbenen bei dem örtlich zuständigen Bezirksgericht treffen, werden wir zeitglich damit beauftragt, uns um die Verlassenschaft, sprich um den Nachlass zu kümmern. Gemeint ist damit in den meisten Fällen die Bleibe des Verstorbenen mit Haus oder Wohnung. Sofern es sich um ein Mietobjekt handelt, endet der Mietvertrag mit dem Ableben des Mieters. Die Hinterbliebenen sehen sich in der Pflicht, die Mietwohnung leer und besenrein zu übergeben. Handelt es sich um ein Immobilieneigentum, dann ist ebenfalls eine Wohnungsräumung bis hin zu Hausauflösung und Entrümpelung angesagt. Damit soll die Anschlussverwendung der Immobilie vorbereitet werden; entweder zur Eigennutzung oder als vermietete Kapitalanlage. Unsere Aufgabe ist es, in dieser für die Hinterbliebenen schwierigen Situation deren Verlassenschaft bestmöglich zu ordnen.
Wir sind ein seit Jahren präsentes, mittelständisches Unternehmen mit den folgenden Dienstleistungsschwerpunkten
Für unsere Kunden und diejenigen, die es werden möchten, ist es überaus angenehm, dass wir als ein österreichisches Unternehmen in der Muttersprache Deutsch kommunizieren. Unser Firmensitz ist hier im Großraum der Bundeshauptstadt Wien, und unser Auftragsgebiet erstreckt sich auf die drei Bundesländer Burgenland, Niederösterreich sowie Wien. In unserer Branche gelten wir als ein seriöses, zuverlässiges und integeres Unternehmen. Zu unseren Besonderheiten bis hin zu Alleinstellungsmerkmalen gegenüber Mitbewerbern gehört es, dass wir sämtliche Aufträge eigenständig, also mit eigenem Stammpersonal erledigen. Wir arbeiten weder mit Zeit- oder mit Leiharbeitern noch mit Subunternehmern aus dem In- und Ausland. Wer uns vertraut, dessen Auftrag wird exklusiv von uns bearbeitet. Der Kunde hat mit uns einen einzigen Ansprech- und Vertragspartner.
In vielen Fällen ist den Hinterbliebenen nicht in vollem Umfang bekannt, was ihnen hinterlassen wird, und was sie in der Wohnung erwartet. Oftmals werden sowohl materielle als auch ideelle Schätze entdeckt, die bisher unbekannt waren oder im Laufe der Jahre in Vergessenheit geraten sind. Vor diesem Hintergrund ist die erste gemeinsame Besichtigung der Verlassenschaftswohnung ein wichtiger Schritt. Wir bekommen einen Überblick darüber, um welche Art und welches Volumen es sich handelt. Jetzt wird auch sichtbar, was im Einzelnen mit der Verlassenschaft geschehen kann und soll. Möglichkeiten sind eine Weiter- und Restverwertung mit verkaufen, verschenken oder versteigern, bis hin zur Endverwertung. Was in der Wohnung gesehen und besprochen wird, das bleibt absolut vertraulich. Nichts dringt nach draußen. Der Auftraggeber ist unser einziger Ansprechpartner.
Üblicherweise werden wir mit der kompletten Verlassenschaftsregelung beauftragt. Für uns bedeutet das, die Wohnung leerzuräumen, sie in dem Sinne aufzulösen. Alle Wohn-, Nutz- und Nebenräume müssen leer sein. Anschließend werden sie von uns endgereinigt und bei Bedarf renoviert. Im Ergebnis ist die Wohnung besenrein und kann problemlos an den Vermieter zurück- oder an den Nachbenutzer übergeben werden.